WÄRMEBRÜCKEN
Wärme fließt stets vom höheren zum niedrigeren Temperaturniveau. Im Bereich von Wärmebrücken tut sie das besonders gut. Wärmebrücken entstehen zwangsläufig beim Aufeinandertreffen unterschiedlicher Bauteile der Gebäudehülle, wie in etwa am Deckenauflager, am Fensteranschluss oder an der Traufe - um nur einige Beispiele zu nennen. Es gibt auch geometrisch bedingte Wärmebrücken wie z.B. die Außenwandecke. Durch die größere Außenwandfläche gegenüber der Innenwandfläche entsteht hier ein negative Wärmebrücke. Dies kommt einer detaillierten Wärmebrückenberechnung bzw. der Energiebilanz zu Gute. Oftmals werden Wärmebrücken auch als Kältebrücken bezeichnet. Dies ist jedoch nicht korrekt, da die Physik nur Wärme kennt.
Pauschaler Wärmebrückenzuschlag oder Wärmebrückenberechnung? In der EnEV-Berechnung dürfen die Auswirkungen von Wärmebrücken in der Gebäudehülle pauschal berücksichtigt werden. Hierzu existieren folgende Möglichkeiten:
Pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,15 W/(m²K) - bei überwiegender Innendämmung. Ein Thema z.B. im Denkmalschutz, wenn die Außenfassade nicht gedämmt werden darf.
Pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,10 W/(m²K) - kein weiterer Nachweis erforderlich. Der mittlere U-Wert der thermischen Hüllfläche wird um 0,10 W/(m²K) erhöht. Oftmals ein K.O.-Kriterium für das Erreichen des eines KfW-Effizienzhaus - Standards!
Pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K) - unter Berücksichtigung der Detailvorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-3. Es ist ein Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich. Gelingt der Nachweis, wird der mittlere U-Wert der thermischen Hüllfläche um nur 0,05 W/(m²K) erhöht. Je nach Bauweise kann mit diesem verminderten Zuschlag der KfW-Effizienzhaus 55 - Standard bereits erreicht werden.*
Alternativ zum pauschalen Wärmebrückenzuschlag dürfen die Wärmebrücken auch genau berechnet werden. Bei guter Konstruktion stehen die Chancen hoch, den derzeit höchsten Effizienzhaus-Standard zu erreichen! Wird bei Antragsstellung anstelle eines pauschalen Zuschlags einen selbst errechneten Zuschlagswert angegeben, wird die KfW zum Nachweis die detaillierte Wärmebrückenberechnung anfordern. Immer öfter kontrolliert die KfW auch das Vorhandensein des Gleichwertigkeitsnachweises beim pauschal angesetzten Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,05 W/(m²K).
Anforderungen für KfW-Effizienzhäuser (EH) 55 und 40 Es müssen je zwei Vorgaben erfüllt sein:
Der Jahresprimärenergiebedarf für das entsprechende Referenzgebäude nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 muss wie folgt unterschritten werden: EH 55: max. 55 % des zulässigen Höchstwertes EH 40: max. 40 % des zulässigen Höchstwertes UND
Der Transmissionswärmeverlust für das entsprechende Referenzgebäude nach EnEV Anlage 1 Tabelle 1 muss entsprechend der KfW-Vorgabe je nach EH - Standard unterschritten werden.
In Bezug auf den Jahresprimärenergiebedarf erfüllt ein Sonnenhaus durch den Einsatz von Solarthermie und Biomasse IMMER die Vorgaben für ein KfW-Effizienzhaus 40.
Es gilt also nur den Transmissionswärmeverlust gering zu halten, um das zweite Kriterium zu erfüllen. Dies erreichen Sie mit guter Bauweise und einem möglichst geringen Wärmebrückenzuschlag in Form von Detailoptimierung und einer detaillierten Wärmebrückenberechnung.
Ein typisches Ein- oder Mehrfamilienhaus hat erfahrungsgemäß ca. 30 - 45 unterschiedliche Wärmebrücken, die es aufzulisten und nachzuweisen gilt. Neben der Berechnung der einzelnen Anschlussdetails muss die dazugehörige Länge ermittelt werden. Der jeweils berechnete Ψ -Wert (W/mK, längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient) wird mit der entsprechenden Länge multipliziert. Als Ergebnis stehen die Verluste (W/K). Die Summe der Verluste wird anschließend durch die Hüllflächenfläche (m²) geteilt.
Energetische Optimierung bis ins Detail
Energetisch optimierte Konstruktionen ergeben meist einen Wärmebrückenzuschlag (ΔUWB) von unter 0,01 W/(m²K) - idealerweise nahezu Null!
Durch die Optimierung und Berechnung aller Wärmebrücken ist das KfW-Effizienzhaus 40 oft ohne weitere, zusätzliche Dämmmaßnahmen erreichbar. Der bauliche Aufwand für die Detailoptimierung ist gering!*
Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung lohnt in zweierlei Hinsicht Neben der energetischen Optimierung aller Anschlussdetails wird oft der Sprung zum KfW-Effizienzhaus 40 ermöglicht. Dieses wir derzeit mit einem zinsgüstigem Darlehen von 100.000 € pro Wohneinheit und 10.000 € Tilgungszuschuss prämiert.
Zum Vergleich die KfW-Förderung für die verschiedenen Effizienzhaus-Standards:
KfW-Effizienzhaus 55: zinsgüstiges Darlehen von 100.000 € pro Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5.000 €
KfW-Effizienzhaus 40: zinsgüstiges Darlehen von 100.000 € pro Wohneinheit, Tilgungszuschuss 10.000 €
Beispiel: Für ein Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten im erhalten Sie im KfW-Effizienzhaus 40 Standard: 300.000 € zinsgünstiges Darlehen und 30.000 € Tilgungszuschuss. Hier lohnt sich das Rechnen!
Mehr und aktuelle Konditionen unter www.kfw.de
Um zu erfahren, ob in Ihrem Fall eine Wärmebrückenberechnung den gewünschten Erfolg (z.B. KfW-Effizienzhaus 40) bringt, schreiben Sie bitte eine Email an info@sonnenhauskonzept.de oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Bitte halten Sie Ihre Planungsunterlagen und EnEV-Berechnung bereit (falls vorhanden) und lassen Sie sich unverbindlich beraten!
Kunden
- Schlagmann Poroton GmbH & Co. KG: Wärmebrückenberechnung für das EFFIZIENZHAUS PLUS
- Karl Bachl Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG: Wärmebrückenberechnungen für NeoStone-Anschlussdetails
- Architekturbüro Dasch, Straubing
- Architekturbüro Blien, Straubing
- Ingenieurbüro für Energieeffizienz Wolfgang Hilz, Zwiesel
- KHB-Creativ Wohnbau GmbH, Heilbronn
*Jedes Gebäude ist natürlich individuell zu betrachten! Obige Aussagen sind Erfahrungswerte bezogen auf realisierte Objekte in Massivbauweise mit folgenden U-Werten als grober Anhaltspunkt:
Außenwand Wärmedämmziegel 42,5 cm - 49,0 cm = 0,16 - 0,14 W/(m²K)
Dach von 0,12 - 0,13 W/(m²K)
- Fenster mit UW = 0,8 W/(m²K)
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